Darf man Flusskrebse fangen?
Der Fang von Flusskrebsen ist kantonal geregelt und kann in den jeweiligen Verordnungen nachgelesen werden. In den meisten Kantonen ist der Fang von einheimischen und nicht-einheimischen Arten verboten oder nur mit Bewilligung erlaubt.
Eine Liste mit den kantonalen Fachstellen findet sich hier: www.kvu.ch